Aufgrund der am Freitag durch den Bundesrat verabschiedeten neuen Massnahmen gegen die Verbreitung der Covid-19 Pandemie, hat die Covid-19 Task Force der Regio League den Unterbruch diverser Meisterschaften beschlossen.

Die neuen Massnahmen gegen die Verbreitung der Covid-19 Pandemie haben starke Auswirkungen auf das Amateur-, Frauen-, und Nachwuchs-Eishockey. Aufgrund der verschärften Massnahmen und dem Anstieg der Fallzahlen, sieht sich die Covid-19 Task Force der Regio League gezwungen, folgende Meisterschaften ab sofort bis und mit mindestens dem 27. Januar 2022 zu unterbrechen:

  • 1. Liga / 2. Liga / 3. Liga / 4. Liga
  • SWHL-D
  • U20 Top/A
  • U17 Top/A

Teams aus diesen Ligen dürfen nach wie vor entsprechend den nationalen und kantonalen Richtlinien trainieren und Freundschaftsspiele organisieren.

Die geplanten Runden der Qualifikation, welche in den oben erwähnten Ligen zwischen heute und dem 27. Januar 2022 gespielt werden sollten, sind abgesagt und werden nicht nachgeholt. Das Klassement der Qualifikation wird nach Punkten pro Spiel berechnet.

Sollte der Bundesrat im Januar 2022 die aktuellen Massnahmen bis nach dem 10. Februar 2022 verlängern oder sogar verschärfen, werden die oben erwähnten, unterbrochenen Meisterschaften definitiv abgesagt. Im Fall einer definitiven Absage dieser Meisterschaften, werden die Auf- und Abstiege gemäss Art. 75 und untergeordneten Art. 73 und Art. 72 des Spielbetriebsreglements erfolgen.

Die Mannschaften der oben erwähnten Ligen dürfen bis auf Weiteres weiterhin trainieren und Freundschaftsspiele organisieren, sofern die kantonalen Richtlinien und Eisbahn-Betreiber dies erlauben.

Für alle Trainings und Spiele in Eishallen gilt für alle teilnehmenden Personen ab 16 Jahren die 2G+-Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen und ein negatives Testresultat).

Auf den Covid-19 Test kann verzichtet werden, wenn die letzte Impfung (inkl. Auffrischimpfung) oder eine Erkrankung innerhalb der letzten 120 Tage stattgefunden hat.

Auf offenen Eisbahnen (siehe Präzisierung weiter unten) gelten für die sportliche Aktivität an sich keine Einschränkungen. In jeglichen Innenräumen (Garderobe, Gang, etc.) gelten eine Maskenpflicht und allenfalls weitere Vorgaben des Eisbahn-Betreibers. Bei mehr als 300 Teilnehmer*innen gilt draussen die 3G-Zertifikatspflicht.

Die Anordnungen der Behörden müssen für Trainings und Spiele jederzeit respektiert werden.

In Eishallen gilt hier für alle Teilnehmer*innen über 16 Jahren (das Geburtsdatum ist relevant) für sämtliche Trainings und Spiele eine 2G+-Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen und ein negatives Testresultat).

Auf den Covid-19 Test kann verzichtet werden, wenn die letzte Impfung (inkl. Auffrischimpfung) oder eine Erkrankung innerhalb der letzten 120 Tage stattgefunden hat.

Für Kinder unter 16 Jahren bestehen für die Ausübung der sportlichen Aktivität keine Einschränkungen. Abseits des Sports gilt in allen Innenräumen eine Maskenpflicht, sowie allfällige weitere Vorgaben des Eishallenbetreibers.

Auf offenen Eisbahnen (siehe Präzisierung weiter unten) gelten für die sportliche Aktivität an sich keine Einschränkungen. In jeglichen Innenräumen (Garderobe, Gang, etc.) gelten eine Maskenpflicht und allenfalls weitere Vorgaben des Eisbahn-Betreibers. Bei mehr als 300 Teilnehmer*innen gilt draussen die 3G-Zertifikatspflicht.

Präzisierung überdeckte Eisbahnen

Nach Absprache mit den Behörden, wurde nun präzisiert, ab wann eine überdeckte Eisbahn in der freien Luft als offen gilt. Wenn mindestens zwei Seiten offen sind, gelten die gleichen Regeln wie bei offenen Eisbahnen. Wenn weniger als zwei Seiten offen sind, gelten die gleichen Regeln wie bei geschlossenen Eishallen. Im Streitfall braucht es eine Bewilligung/einen Entscheid des zuständigen Sportamtes des jeweiligen Kantons.

Sportliche Grüsse!

News Regio League | Swiss Ice Hockey Federation (sihf.ch)